Mitgliedsbeiträge
Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig ab dem Eintrittsmonat für den Rest des Beitrittsjahres erhoben.
Für diese Angebote fallen keine Spartenbeiträge an: Eltern-Kind-Turnen, Kinderturnen, Volleyball, Aerobic, Lady-Fitness, Winterfitness.
Spartenbeiträge
Für diese Sportarten fällt ein jährlicher Zusatzbeitrag zum Mitgliedsbeitrag an.
Bei unterjährigem Eintritt wird der Spartenbeitrag anteilig ab dem Eintrittsmonat für den Rest des Beitrittsjahres erhoben.
Mit dieser Mitgliedschaft unterstützen Sie unseren Verein finanziell und nehmen nicht am aktiven Sportleben teil. Die enthaltenen Sportangebote im Rahmen einer Vollmitgliedschaft entfallen.
Kurse und Kosten
Kurse wie z.B. Yoga, ZUMBA, usw. können sowohl von SFG- und NICHT-Mitglieder:innen gebucht werden.
Je nach Kurs fallen für SFG- und NICHT-Mitglieder:innen unterschiedliche Kosten an. Dies entnehmen Sie bitte aus der Kursinformation des jeweiligen Kurses und sind vor Teilnahme zu bezahlen.
An den Kursen Aerobic, Lady-Fitness, Winterfitness können nur SFG-Mitglieder:innen teilnehmen.
Unsere Fit4All Kurse finden Sie hier.
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Dann senden Sie uns einfach eine E-Mail.
Häufig gestellte Fragen
Zunächst einmal erscheint es uns wichtig, Sie alle darum zu bitten, darauf zu achten, dass wir immer die richtige Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie die korrekten Bankdaten von Ihnen vermerkt haben.
Bitte informieren Sie uns möglichst zeitnah über eventuelle Änderungen dieser Daten.
Einige Abteilungen im Verein erheben zur Deckung sportartspezifischer Mehrbelastungen (z. B. spezieller Übungsleiterbedarf oder aufwändiger Unterhalt der Sportflächen) einen Zusatzbeitrag in unterschiedlicher Höhe.
Die Höhe beschließen die Abteilungen, mit anschließender Genehmigung durch den Vorstand. Von jedem Mitglied, das diesen Abteilungen beigetreten ist, wird dieser Zusatzbeitrag erhoben.
Mit Eintritt in den Verein entscheiden Sie sich in aller Regel auch, in welche Abteilung Sie eintreten (dies ist dann für die nachfolgenden Ausführungen zu den abteilungsbezogenen Zusatzbeiträgen wichtig) und ob Sie eine Einzelmitgliedschaft oder eine Familienmitgliedschaft wählen.
Die jeweiligen Beitragssätze entnehmen Sie bitte dem Beitrittsformular oder fragen Sie Ihre Abteilungsleitung.
Unter einer Familienmitgliedschaft wird verstanden, dass mind. ein Erziehungsberechtigter und beliebig viele Kinder im eigenen Haushalt im vergünstigten Familientarif Mitglieder sind.
Also in den meisten Fällen die beiden Eltern und die im Haushalt lebenden Kinder.
Kinder über 18 Jahre können nur so lange Familienmitgliedschaften erhalten, solange sie a) noch im Haushalt der Eltern leben und b) noch keinen eigenen Verdienst haben (als Definition ab wann der Verdienst als „Grenze“ angesehen wird, haben wir uns entschlossen dies davon abhängig zu machen, ob das Kind noch Bezieher(in) von Kindergeld ist). Das Kind ist bis zum 25.Lebensjahr in die Familienmitgliedschaft einzuordnen, wenn eine Immatrikulationsbestätigung vorliegt, denn damit liegt noch Kindergeldbezug vor.
Ab Volljährigkeit und eigenem Verdienst (nicht mehr Kindergeldbezieher) ist das Kind aus der Familienmitgliedschaft umzumelden in eine Einzelmitgliedschaft des Kindes nach den dortigen Kriterien (Schüler, Studenten, Abzubi etc.)
Bei Rücklastschrift mangels Deckung fallen seitens der Bank Gebühren an.
In der Regel versuchen wir ein zweites mal abzubuchen und rechnen die Gebühren auf den Rechnungsbetrag drauf.
Sollte dies auch nicht funktionieren, erfolgen weitere Schritte in schriftlicher Form.
Änderungen des Mitgliedsstatus sind immer schriftlich per Post oder E-Mail erforderlich.
Mündliche Änderungen über die Abteilungsleitung, Übungsleiter:innen, Trainer:innen sind nicht möglich.
Folgende Angaben benötigen wir:
- Art der Änderung
- Name des betroffenen Mitgliedes
- Wenn Familienmitglieder hinzufügt oder herausgenommen werden sollen: Vorname, Name, Geburtsdatum und Sportart
- Ab wann soll die Vertragsänderung Inkrafttreten
Die Kündigung muss schriftlich per Post oder E-Mail erklärt werden.
Mündliche Kündigungen über die Abteilungsleitung, Übungsleiter:innen, Trainer:innen sind unwirksam.
Der Austritt ist jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich. D.h. die Kündigung muss bis 30.11. des noch laufenden Geschäftsjahres bei uns eingegagen sein.