1 | Präambel und Selbstverständnis
Wir verstehen uns als moderner, offener und verantwortungsbewusster Sportverein für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Nürnberger Norden. Kinder- und Jugendschutz hat für uns höchste Priorität.
Wir wollen allen jungen Menschen einen sicheren Raum bieten, in dem sie sich sportlich und persönlich entwickeln können, wertgeschätzt und respektiert fühlen und frei von Gewalt, Diskriminierung und Grenzverletzungen entfalten können.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine gemeinsame Aufgabe des gesamten Vereins. Dieses Schutzkonzept dient als verbindliche Grundlage für Prävention, Intervention und nachhaltige Sensibilisierung.
2 | Ziele des Schutzkonzeptes
- Schutz vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt
- Sensibilisierung aller Vereinsmitglieder für Kindeswohl
- Klare Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
- Handlungssicherheit bei Verdachtsfällen
- Transparente Strukturen und konkrete Verantwortlichkeiten
- Stärkung der Kinderrechte im Vereinsalltag
3 | Grundhaltung des Vereins
Respekt und Wertschätzung
Jedes Kind und jede/r Jugendliche wird gleichwertig behandelt – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, körperlichen Voraussetzungen oder sozialem Hintergrund.
Gewaltfreiheit
Körperliche, seelische und sexualisierte Gewalt sowie Mobbing, Ausgrenzung und diskriminierende Äußerungen werden nicht toleriert.
Beteiligung
Kinder und Jugendliche dürfen ihre Meinung äußern, werden ernst genommen und kennen ihre Ansprechpartner im Verein.
4 | Geltungsbereich
Dieses Konzept gilt unabhängig vom Ort für:
5 | Verhaltenskodex für Trainer/innen und Betreuer/innen
Umgang und Kommunikation
Respektvoll und altersgerecht sprechen, auf beleidigende, sexistische oder diskriminierende Aussagen verzichten, Kritik konstruktiv äußern und Kindern sowie Jugendlichen zuhören.
Nähe und Distanz
Körperkontakt erfolgt nur, wenn er sportlich notwendig und angemessen ist. Persönliche Grenzen und Intimsphäre werden geachtet. Erzwungener Körperkontakt ist ausgeschlossen.
Umkleiden und Duschen
Betreten der Umkleiden durch andere Personen nur bei Erforderlichkeit und nach Ankündigung. Trennung nach Geschlechtern und Altersgruppen. Foto- und Videoaufnahmen in Umkleiden sind verboten.
Digitale Kommunikation
Kommunikation erfolgt transparent und möglichst über Gruppen. Unangemessene Inhalte, Bilder oder Witze sind ausgeschlossen. Social-Media-Kontakte erfolgen nur mit Bedacht.
Fahrten und Übernachtungen
Möglichst mehrere Betreuende pro Fahrt, geschlechtergetrennte Schlafbereiche, keine Übernachtung allein mit einzelnen Kindern und Drogenkonsumverbot für Minderjährige.
6 | Präventionsmaßnahmen im Verein
Auswahl
- Erweitertes Führungszeugnis alle 3–5 Jahre
- Unterzeichnung des Verhaltenskodex
- Sensibilisierungsgespräch bei Tätigkeitsbeginn
Schulungen
- Regelmäßige Schulungen
- Sensibilisierung für Grenzverletzungen
- Information zu Meldewegen
- Zusammenarbeit mit Fachstellen
Aufklärung
- Elterninformationen
- Benennung von Ansprechpersonen
- Offene Gesprächskultur
- Ermutigung, Probleme anzusprechen
7 | Ansprechpersonen im Verein
Der Verein benennt mindestens zwei Kinderschutz-Ansprechpersonen. Diese sind vertraulich erreichbar, geschult bzw. sensibilisiert und zuständig für die Weiterleitung von Verdachtsfällen.
Kinderschutzbeauftragter
Name: Benedikt Ott
Telefon: 01590 5397085
E-Mail:
Stellvertretung
Name: Vakant
Telefon:
E-Mail:
8 | Vorgehen bei Verdachtsfällen
Grundregeln
- Aussagen von Kindern ernst nehmen
- Keine Versprechungen machen wie „Ich sage es niemandem“
- Keine eigenen Ermittlungen durchführen
- Beobachtungen dokumentieren
- Kinderschutzbeauftragte informieren
Interner Ablauf
- Beobachtung oder Hinweis
- Gespräch mit Kinderschutzbeauftragten
- Dokumentation
- Einschätzung der Situation
- Gegebenenfalls externe Fachberatung einholen
- Weitere Schritte festlegen
Externe Stellen bei Bedarf
- Jugendamt Nürnberg
- Beratungsstellen gegen Gewalt
- Polizei bei akuter Gefahr
9 | Beschwerdemöglichkeiten
Kinder, Jugendliche und Eltern sollen sich jederzeit an Trainer*innen, den Vorstand, Kinderschutzbeauftragte oder anonym über Website, E-Mail oder Post wenden können.
Beschwerden werden vertraulich behandelt, ernst genommen und zeitnah bearbeitet.
10 | Umgang mit Verstößen
Verstöße gegen dieses Schutzkonzept können zu Gesprächen, Sensibilisierung und schriftlichen Verwarnungen führen.
Darüber hinaus können Ausschluss von Tätigkeiten mit Kindern, Vereinsausschluss oder strafrechtliche Schritte erfolgen.
11 | Umsetzung und Qualitätssicherung
- Jährliche Überprüfung des Schutzkonzeptes
- Sensibilisierung bestehender und neuer Trainer/innen
- Öffentliche Zugänglichkeit des Schutzkonzeptes
- Feedback von Kindern, Eltern und Trainerinnen einholen
12 | Schlusswort
Wir übernehmen Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ein sicheres, respektvolles und wertschätzendes Vereinsumfeld ist die Grundlage für Freude am Sport und ein starkes Miteinander. Kinderschutz geht uns alle an!