1 | Risikoanalyse
Vor Erstellung dieses Schutzkonzeptes wurde eine vereinsinterne Risikoanalyse durchgeführt. Dabei wurden vereinstypische Situationen identifiziert, in denen besondere Nähe-, Abhängigkeits- oder Machtverhältnisse entstehen können.
Besonders betrachtet wurden:
Auf Grundlage dieser Risikoanalyse wurden die im Schutzkonzept beschriebenen Präventions- und Interventionsmaßnahmen entwickelt.
2 | Präambel und Selbstverständnis
Wir verstehen uns als moderner, offener und verantwortungsbewusster Sportverein für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Nürnberger Norden. Kinder- und Jugendschutz hat für uns höchste Priorität.
Wir wollen allen jungen Menschen einen sicheren Raum bieten, in dem sie sich sportlich und persönlich entwickeln können, wertgeschätzt und respektiert fühlen und frei von Gewalt, Diskriminierung und Grenzverletzungen entfalten können.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine gemeinsame Aufgabe des gesamten Vereins. Dieses Schutzkonzept dient als verbindliche Grundlage für Prävention, Intervention und nachhaltige Sensibilisierung.
3 | Ziele des Schutzkonzeptes
- Schutz vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt
- Sensibilisierung aller Vereinsmitglieder für Kindeswohl
- Klare Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
- Handlungssicherheit bei Verdachtsfällen
- Transparente Strukturen und konkrete Verantwortlichkeiten
- Stärkung der Kinderrechte im Vereinsalltag
4 | Grundhaltung des Vereins
Respekt und Wertschätzung
Jedes Kind und jede/r Jugendliche wird gleichwertig behandelt, unabhängig ihres/seines Geschlechts, ihrer/seiner Herkunft, Religion, körperlichen Voraussetzungen oder ihres/seines sozialen Hintergrunds.
Gewaltfreiheit
Jegliche Form von Gewalt wird nicht toleriert, insbesondere körperliche Gewalt, seelische Gewalt, sexualisierte Gewalt, Mobbing, Ausgrenzung und diskriminierende Äußerungen.
Beteiligung und Mitbestimmung
Kinder und Jugendliche sollen ihre Meinung äußern dürfen, ernst genommen werden, in Entscheidungen einbezogen werden und Ansprechpartner im Verein kennen.
5 | Geltungsbereich
Dieses Konzept gilt, unabhängig vom Ort, für:
6 | Verhaltenskodex für Trainer/innen und Betreuer/innen
Alle Personen mit Verantwortung für Kinder und Jugendliche sind folgendem Verhaltenskodex verbindlich verpflichtet:
Umgang und Kommunikation
- Wir sprechen respektvoll und altersgerecht
- Wir verzichten auf beleidigende, sexistische oder diskriminierende Aussagen
- Wir äußern Kritik konstruktiv und wertschätzend
- Wir hören Kindern und Jugendlichen zu
Nähe und Distanz
- Körperkontakt erfolgt nur, wenn sportlich notwendig und angemessen
- Persönliche Grenzen und Intimsphäre werden geachtet
- Kein erzwungener Körperkontakt, zum Beispiel Umarmungen
Umkleiden und Duschen
- Betreten der Umkleiden durch andere Personen als Mannschaftsmitglieder erfolgt nur, wenn erforderlich und nach Ankündigung
- Trennung nach Geschlechtern und Altersgruppen
- Verbot von Foto- und Videoaufnahmen in den Umkleiden
Digitale Kommunikation
- Kommunikation erfolgt transparent und möglichst über Gruppen
- Keine unangemessenen Inhalte, Bilder oder Witze
- Social-Media-Kontakte nur mit Bedacht
Fahrten und Übernachtungen
- Möglichst mehrere Betreuende pro Fahrt
- Geschlechtergetrennte Schlafbereiche
- Keine Übernachtung allein mit einzelnen Kindern
- Drogenkonsumverbot für Minderjährige
7 | Präventionsmaßnahmen im Verein
Auswahl von Trainer/innen und Betreuer/innen
- Verpflichtende Unterzeichnung des Verhaltenskodex
- Verpflichtendes Sensibilisierungsgespräch bei Tätigkeitsbeginn
Schulungen und Fortbildungen
- Regelmäßige Informationsveranstaltungen und Sensibilisierungsschulungen
- Verpflichtende Erstinformation für neue Trainer/innen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit
- Sensibilisierung für Grenzverletzungen
- Information zu Meldewegen
- Zusammenarbeit mit Fachstellen, zum Beispiel BLSV und Stadt Nürnberg
Aufklärung von Kindern und Eltern
- Elterninformationen zum Schutzkonzept
- Benennung von Ansprechpersonen
- Förderung einer offenen Gesprächskultur
- Ermutigung, Probleme anzusprechen
Führungszeugnisse
- Alle Trainer/innen, Betreuer/innen und Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen müssen vor Tätigkeitsbeginn ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 72a SGB VIII vorlegen.
- Die Einsichtnahme erfolgt durch ein beauftragtes Vorstandsmitglied unter Wahrung des Datenschutzes.
- Die Vorlage darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein und ist spätestens alle fünf Jahre erneut vorzulegen.
- Personen, die die Vorlage verweigern oder bei denen einschlägige Eintragungen vorliegen, dürfen keine Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich ausüben.
8 | Ansprechpersonen im Verein
Verantwortliches Vorstandsmitglied für Kinder- und Jugendschutz
Name: Tom Leibetseder
Funktion im Vorstand: 2. Vorstand
Kontakt:
Die SFG benennt zusätzlich zwei Kinderschutz-Ansprechpersonen. Diese arbeiten unabhängig und sind nicht Teil des geschäftsführenden Vorstandes.
Kinderschutzbeauftragter
Name: Benedikt Ott
Telefon: 01590 5397085
E-Mail:
Stellvertretung
Name: Vakant
Telefon:
E-Mail:
Diese Personen sind:
- vertraulich erreichbar
- geschult bzw. sensibilisiert
- Ansprechpartner für Kinder, Eltern und Trainer
- verantwortlich für Weiterleitung von Verdachtsfällen
9 | Vorgehen bei Verdachtsfällen
Die Koordination von Verdachtsfällen erfolgt ausschließlich über die Kinderschutzbeauftragten sowie das verantwortliche Vorstandsmitglied.
Öffentliche Stellungnahmen gegenüber Presse, sozialen Medien oder Dritten erfolgen ausschließlich über den Vorstand.
Der Schutz des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen hat dabei stets oberste Priorität.
Grundregeln
- Aussagen von Kindern ernst nehmen
- Keine Versprechungen machen wie „Ich sage es niemandem“
- Keine eigenen Ermittlungen durchführen
- Dokumentation von Beobachtungen
- Kinderschutzbeauftragte informieren
Interner Ablauf
- Beobachtung oder Hinweis
- Gespräch mit Kinderschutzbeauftragten
- Dokumentation
- Einschätzung der Situation
- Gegebenenfalls externe Fachberatung einholen
- Weitere Schritte festlegen
Externe Stellen bei Bedarf
- Jugendamt Nürnberg
- Beratungsstellen gegen Gewalt
- Polizei bei akuter Gefahr
Datenschutz
- Alle Informationen im Zusammenhang mit Verdachtsfällen werden vertraulich behandelt und nur an die unmittelbar zuständigen Personen weitergegeben.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
10 | Beschwerdemöglichkeiten
Kinder, Jugendliche und Eltern sollen sich jederzeit melden können:
- bei Trainer*innen
- beim Vorstand
- bei Kinderschutzbeauftragten
- anonym über Website, E-Mail oder Post
Beschwerden werden:
- vertraulich behandelt
- ernst genommen
- unverzüglich geprüft und dokumentiert
11 | Umgang mit Verstößen
Verstöße gegen dieses Schutzkonzept werden zu folgenden Maßnahmen führen:
- Gespräch und Sensibilisierung
- schriftliche Verwarnung
Des Weiteren können Maßnahmen ergriffen werden:
- Ausschluss von Tätigkeiten mit Kindern
- Vereinsausschluss
- strafrechtliche Schritte
12 | Umsetzung und Qualitätssicherung
Das Schutzkonzept wird:
- auf der Vereinswebsite veröffentlicht
- Eltern und Mitgliedern zugänglich gemacht
- bei Bedarf auf Informationsveranstaltungen vorgestellt
- neuen Trainer/innen und Betreuer/innen ausgehändigt
Der Verein verpflichtet sich:
- das Schutzkonzept jährlich zu überprüfen
- bestehende und neue Trainer/innen zu sensibilisieren
- das Schutzkonzept öffentlich zugänglich zu machen
- Feedback von Kindern, Eltern und Trainerinnen einzuholen
13 | Vorstandsbeschluss
Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept wurde durch Beschluss vom 06.05.2026 im Vereinsausschuss verabschiedet und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Der Vorstand verpflichtet alle im Verein tätigen Personen zur Einhaltung dieses Schutzkonzeptes sowie des Verhaltenskodexes.
14 | Schlusswort
Wir übernehmen Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ein sicheres, respektvolles und wertschätzendes Vereinsumfeld ist die Grundlage für Freude am Sport und ein starkes Miteinander. Kinderschutz geht uns alle an!