Sportfreunde Großgründlach

Dein Sportverein im Nürnberger Norden seit 1948

  1 | Präambel und Selbstverständnis

Wir verstehen uns als moderner, offener und verantwortungsbewusster Sportverein für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Nürnberger Norden. Kinder- und Jugendschutz hat für uns höchste Priorität.

Wir wollen allen jungen Menschen einen sicheren Raum bieten, in dem sie sich sportlich und persönlich entwickeln können, wertgeschätzt und respektiert fühlen und frei von Gewalt, Diskriminierung und Grenzverletzungen entfalten können.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine gemeinsame Aufgabe des gesamten Vereins. Dieses Schutzkonzept dient als verbindliche Grundlage für Prävention, Intervention und nachhaltige Sensibilisierung.

  2 | Ziele des Schutzkonzeptes

  • Schutz vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt
  • Sensibilisierung aller Vereinsmitglieder für Kindeswohl
  • Klare Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Handlungssicherheit bei Verdachtsfällen
  • Transparente Strukturen und konkrete Verantwortlichkeiten
  • Stärkung der Kinderrechte im Vereinsalltag

  3 | Grundhaltung des Vereins

Respekt und Wertschätzung

Jedes Kind und jede/r Jugendliche wird gleichwertig behandelt – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, körperlichen Voraussetzungen oder sozialem Hintergrund.

Gewaltfreiheit

Körperliche, seelische und sexualisierte Gewalt sowie Mobbing, Ausgrenzung und diskriminierende Äußerungen werden nicht toleriert.

Beteiligung

Kinder und Jugendliche dürfen ihre Meinung äußern, werden ernst genommen und kennen ihre Ansprechpartner im Verein.

  4 | Geltungsbereich

Dieses Konzept gilt unabhängig vom Ort für:

Trainingsbetrieb
Spielbetrieb
Trainingslager und Turniere
Fahrten und Ausflüge
Vereinsveranstaltungen
Digitale Kommunikation

  5 | Verhaltenskodex für Trainer/innen und Betreuer/innen

Umgang und Kommunikation

Respektvoll und altersgerecht sprechen, auf beleidigende, sexistische oder diskriminierende Aussagen verzichten, Kritik konstruktiv äußern und Kindern sowie Jugendlichen zuhören.

Nähe und Distanz

Körperkontakt erfolgt nur, wenn er sportlich notwendig und angemessen ist. Persönliche Grenzen und Intimsphäre werden geachtet. Erzwungener Körperkontakt ist ausgeschlossen.

Umkleiden und Duschen

Betreten der Umkleiden durch andere Personen nur bei Erforderlichkeit und nach Ankündigung. Trennung nach Geschlechtern und Altersgruppen. Foto- und Videoaufnahmen in Umkleiden sind verboten.

Digitale Kommunikation

Kommunikation erfolgt transparent und möglichst über Gruppen. Unangemessene Inhalte, Bilder oder Witze sind ausgeschlossen. Social-Media-Kontakte erfolgen nur mit Bedacht.

Fahrten und Übernachtungen

Möglichst mehrere Betreuende pro Fahrt, geschlechtergetrennte Schlafbereiche, keine Übernachtung allein mit einzelnen Kindern und Drogenkonsumverbot für Minderjährige.

  6 | Präventionsmaßnahmen im Verein

Auswahl
  • Erweitertes Führungszeugnis alle 3–5 Jahre
  • Unterzeichnung des Verhaltenskodex
  • Sensibilisierungsgespräch bei Tätigkeitsbeginn
Schulungen
  • Regelmäßige Schulungen
  • Sensibilisierung für Grenzverletzungen
  • Information zu Meldewegen
  • Zusammenarbeit mit Fachstellen
Aufklärung
  • Elterninformationen
  • Benennung von Ansprechpersonen
  • Offene Gesprächskultur
  • Ermutigung, Probleme anzusprechen

  7 | Ansprechpersonen im Verein

Der Verein benennt mindestens zwei Kinderschutz-Ansprechpersonen. Diese sind vertraulich erreichbar, geschult bzw. sensibilisiert und zuständig für die Weiterleitung von Verdachtsfällen.

Kinderschutzbeauftragter

Name: Benedikt Ott

Telefon: 01590 5397085

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Stellvertretung

Name: Vakant

Telefon:

E-Mail:

  8 | Vorgehen bei Verdachtsfällen

Grundsatz: Ruhe bewahren – ernst nehmen – nicht allein handeln.
Grundregeln
  • Aussagen von Kindern ernst nehmen
  • Keine Versprechungen machen wie „Ich sage es niemandem“
  • Keine eigenen Ermittlungen durchführen
  • Beobachtungen dokumentieren
  • Kinderschutzbeauftragte informieren
Interner Ablauf
  1. Beobachtung oder Hinweis
  2. Gespräch mit Kinderschutzbeauftragten
  3. Dokumentation
  4. Einschätzung der Situation
  5. Gegebenenfalls externe Fachberatung einholen
  6. Weitere Schritte festlegen
Externe Stellen bei Bedarf
  • Jugendamt Nürnberg
  • Beratungsstellen gegen Gewalt
  • Polizei bei akuter Gefahr

    9 | Beschwerdemöglichkeiten

Kinder, Jugendliche und Eltern sollen sich jederzeit an Trainer*innen, den Vorstand, Kinderschutzbeauftragte oder anonym über Website, E-Mail oder Post wenden können.

Beschwerden werden vertraulich behandelt, ernst genommen und zeitnah bearbeitet.

10 | Umgang mit Verstößen

Verstöße gegen dieses Schutzkonzept können zu Gesprächen, Sensibilisierung und schriftlichen Verwarnungen führen.

Darüber hinaus können Ausschluss von Tätigkeiten mit Kindern, Vereinsausschluss oder strafrechtliche Schritte erfolgen.

11 | Umsetzung und Qualitätssicherung

  • Jährliche Überprüfung des Schutzkonzeptes
  • Sensibilisierung bestehender und neuer Trainer/innen
  • Öffentliche Zugänglichkeit des Schutzkonzeptes
  • Feedback von Kindern, Eltern und Trainerinnen einholen

12 | Schlusswort

Wir übernehmen Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ein sicheres, respektvolles und wertschätzendes Vereinsumfeld ist die Grundlage für Freude am Sport und ein starkes Miteinander. Kinderschutz geht uns alle an!